Begleiten Sie uns doch mal einen Tag!
Zeitweise steht im Zuge unseres Aufgabenspektrums, besonders in der Funktion als Umweltbaubegleitung, ein Termin vor Ort an. Aus Sicht des Artenschutzes wird oft im Winter gebaut, da viele Tiere Winterschlaf oder Winterruhe halten bzw. sich zumindest nicht im Brutgeschäft befinden. Auch die Pflanzen befinden sich in der Vegetationsruhe und die Bäume in einem unbelaubten Zustand. Wie sieht denn nun so ein Tag in der Umweltbaubegleitung genau aus? Wir haben unsere Kolleginnen, Frau Steinigk und Frau Schulz gebeten, für uns einen typischen Tag zu beschreiben. Bitte lesen Sie selbst!
„Es war Mitte Januar und draußen lag Schnee. Trotzdem alles weiß bedeckt war, sollten die Bauarbeiten zur Verlegung einer Trinkwasserleitung entlang einer Bundesstraße bei Marzahna in der nächsten Woche planmäßig beginnen. Die zu bauende Leitung verläuft entlang einer Baumreihe, welche vorab artenschutzrechtlich untersucht werden musste. Gemäß Leistungsverzeichnis war zur Realisierung der naturschutzrechtlichen Anforderungen unmittelbar vor Baubeginn der Baumaßnahme eine eingehende visuelle Überprüfung des Baubereiches durchzuführen. Der Kurztext im Leistungsverzeichnis lautete: Zeigen sich vor oder während der Bauarbeiten Hinweise auf das Vorkommen von geschützten Vögeln, Fledermäusen, Kleinsäugern, staatenbildenden Insekten oder ähnlichem, so sind die Arbeiten in diesem Bereich einzustellen und die untere Naturschutzbehörde ist zu informieren.“ Brutvögel und Insekten konnten witterungsbedingt schon ausgeschlossen werden.
Also wird früh das Auto mit Leiter, Endoskopkamera, Fotoapparat und Fernglas beladen. Die Projektunterlagen, Stifte und ein Lageplan dürfen natürlich auch nicht fehlen. Dann beginnt die Fahrt zur Baustelle, die in diesem Falle gut eineinhalb Stunden dauerte. Zu Zweit machten wir uns auf den Weg, da aufgrund von Arbeitsschutz und Sicherheit Außentermine dieser Art nicht allein durchgeführt werden. In wetterfeste Kleidung gepackt liefen wir die knapp drei Kilometer der geplanten Trasse ab. Augenscheinlich war kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand ersichtlich. Es handelte sich um eine Baumreihe bestehend aus Ahornbäumen, welche fast ausschließlich einen Stammumfang von ca. 1 m haben. Sie sind noch vital und jung, so dass nur Höhlenansätze vorhanden waren, welche als Quartiere ungeeignet sind. Lediglich ein Baum war größer und älter mit 10 verschiedenen Baumhöhlen bzw. Ansätzen von Höhlen. Hier kam unsere Ausrüstung zum Einsatz. Diese Höhlen wurden mit dem Fernglas begutachtet. Damit konnte bereits die Eignung einiger Höhlen ausgeschlossen werden, da Sie nach oben geöffnet sind und Wasser eindringen könnte oder es sich nur um Astlöcher handelte, die nicht tief waren. Bei zwei weiteren Höhlen kamen die Leiter und die Endoskopkamera zum Einsatz. Die Höhle wurde untersucht auf Spuren am Rand. Der Innenbereich wurde mit der Endoskopkamera unter Sicherung der Leiter von der zweiten Person näher betrachtet. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine Fledermäuse nachweisbar waren. So endete der Außentermin ohne nachweisbaren Befund, was für das Baugeschehen vorteilhaft war, hieß für uns eher erfolglos. Nach der Rückfahrt ins Büro und der Nachbearbeitung des Termines, mit Protokollerstellung zur Dokumentation, endete der abwechslungsreiche Arbeitstag.“